Ansuchen um Gewährung einer Musikschulförderung
Alle Informationen zur Musikschulförderung (wie Voraussetzungen, Förderhöhe, Kontakt) finden Sie hier: Sozial und Klimafonds - Musikschulförderung
Antragsfrist
Die Antragstellung hat im Zuge der Anmeldung in einer Musikschule ab 1. Mai bis spätestens 15. September 2026 oder vom 1. Februar bis 28. Februar 2027 (Nachfrist)
zu erfolgen und kann jeweils längstens auf die Dauer eines Musikschuljahres gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Einkommensnachweis aller im Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen
Daten zum Einkommen werden aus dem Transparenzportal des Bundesministeriums für Finanzen entnommen.
Einkommensnachweise sind nur vorzulegen, wenn folgende Einkommen bezogen werden:
- Sozialunterstützung
- Unterhaltszahlungen (z.B. Gerichtsbeschluss, Trennungsvereinbarung oder Kontoauszüge)
- Waisenpension
- Grundversorgungsleistungen
- von ausländischen Stellen bezogene Leistungen
Unterlagen können in Form von elektronischen Dateien dem Online-Formular angeschlossen werden.
Bitte beachten! Bei fehlenden Unterlagen wird der Antrag rückgereiht, bis die Unterlagen beim Amt der Bgld. Landesregierung einlangen.
Sollten nach zweimaliger Anforderung die Unterlagen nicht einlangen, wird der Antrag abgelehnt.