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Förderung von Photovoltaik- und Speicheranlagen - Antrag (nach Richtlinie 2024)

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Förderung von Photovoltaik- und Speicheranlagen - Antrag (nach Richtlinie 2024)

Mit diesem Formular können Sie um Gewährung einer Investitionsförderung für Stromspeichersysteme sowie netzgeführte Stromerzeugungsanlagen auf solarer Basis ansuchen. Der Antrag ist bis spätestens 6 Monate nach Fertigstellung der Anlage bei der Förderstelle einzubringen.

Wer wird gefördert?
  • Privatpersonen, die bei der Antragstellung beim Bund (OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG, KPC) unter Ausnützung der möglichen Fördercalls endgültig abgelehnt wurden. Für eine endgültige Ablehnung ist ein vorangehender, ordnungsgemäßer und korrekter Antrag bei den Bundesförderstellen Voraussetzung.

  • Was wird gefördert?
  • PV-Anlagen die im Netzparallelbetrieb betrieben werden, d.h. an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind bis max. 20 kWp und Stromspeicheranlagen bis max. 20 kW/h
    Eine vorwiegend private Gebäude-Nutzung (größer 50%) muss gegeben sein.

  • Die Förderrichtlinien sind auf burgenland.at/themen/bauen/wohnen/energie-neu/photovoltaik-und-speicheranlagen/ abrufbar.

    Für die Antragsbearbeitung sind Unterlagen erforderlich. Die Liste der einzureichenden Unterlagen finden Sie unter Hinweise zum Formulare / Verfahren.
    Beilagen zum Antrag können in Form von elektronischen Dateien im Online-Formular hochgeladen werden.

    Felder mit einem * sind Pflichtfelder.

    Empfänger


    Amt der Burgenländischen Landesregierung
    Abteilung 9 - Hauptreferat Wohnbauförderung
    7000 Eisenstadt, Prälat Gangl Straße 1

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