Ansuchen um Gewährung einer Investitionsförderung für Stromspeichersysteme sowie netzgeführte Stromerzeugungsanlagen auf solarer Basis
Gemäß den Bestimmungen des Bgld. Ökoförderungsgesetzes von 3. Mai 2007 und der darauf basierenden Richtlinie 2024 zur Förderung von Stromspeichersystemen sowie von netzgeführten Stromerzeugungsanlagen auf solarer Basis.
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen, die bei der Antragstellung beim Bund (OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG, KPC) unter Ausnützung der möglichen Fördercalls endgültig abgelehnt wurden<.
Für eine endgültige Ablehnung ist ein vorangehender, ordnungsgemäßer und korrekter Antrag bei den Bundesförderstellen Voraussetzung./li>
Was wird gefördert?
- PV-Anlagen die im Netzparallelbetrieb betrieben werden, d.h. an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind bis max. 20 kWp und Stromspeicheranlagen bis max. 20 kW/h
- Eine vorwiegend private Gebäude-Nutzung (größer 50%) muss gegeben sein.
Antragsfrist
Der Antrag auf Förderung ist bis spätestens 6 Monate nach Fertigstellung der Anlage bei der Förderstelle einzubringen.
Unterlagen
Die erforderlichen Beilagen können in Form von elektronischen Dateien dem Online-Formular angeschlossen werden (Information: zulässige Dateiformate).
Liste der erforderlichen Unterlagen
- Zulassung für das Stromspeichersystem durch eine autorisierte (europäische) Prüfstelle
- Abweisungsschreiben anderer Landes- oder Bundesförderungsmittel
- Betriebserlaubnis des Netzbetreibers
- Abnahmeprotokoll / Installationsdokument des Anlagenerrichters
- Abnahmeprotokoll des Anlagenerrichters über die Errichtung eines Stromspeichersystems auf solarer Basis
- Rechnungen und Zahlungsbestätigungen (ausgestellt auf den Förderwerber)
- Handelt es sich bei der zu fördernden Anlage um ein Contracting-, Leasing- oder Mietmodel:
Leasingvertrag, Nachweis über die Gesamtkosten der Anlage sowie ein Nachweis über eine Anzahlung, welche zumindest der Förderhöhe entspricht
- Wenn Antragsteller*in und Eigentümer*in nicht ident: Zustimmungserklärung
Für die Zustimmungserklärung steht ein Formblatt zur Verfügung: Download WORD-Dokument
- Bei Bevollmächtigung eines Unternehmens mit der Abwicklung sämtlicher Behörden und Förderungsformalitäten: Vollmacht
- Wenn der Bonusbetrag für den gleichzeitigen Einbau einer Heizungs-Wärmepumpe beantragt wird: Rechnung der Wärmepumpe
Hinweis: Zeitlicher Abstand zwischen Rechnungsdatum der PV-Anlage und Rechnungsdatum Heizungs-Wärmepumpe darf 1 Jahr nicht überschreiten.
Mehr Information
Die Förderungsvoraussetzungen finden Sie detailliert in den Förderrichtlinien auf burgenland.at/themen/bauen/wohnen/energie-neu/photovoltaik-und-speicheranlagen/.