Hilfe in besonderen Lebenslagen
Antrag auf Hilfe in besonderen Lebenslagen (gemäß §§ 15 ff Bgld. SHG 2000, LGBl. Nr. 5/2000 idfgF)
Hilfe in besonderen Lebenslagen kann Personen gewährt werden, die auf Grund ihrer besonderen persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Verhältnisse oder infolge außergewöhnlicher Ereignisse einer sozialen Gefährdung ausgesetzt sind und der Hilfe der Gemeinschaft bedürfen.
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen besteht in:
- Hilfen zum Aufbau und zur Sicherung der wirtschaftlichen Lebensgrundlage und
- Hilfen zur Überbrückung außerordentlicher Notstände.
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen kann unabhängig von einem Anspruch auf Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes gewährt werden.
Liste der erforderlichen Unterlagen zum Antrag
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Einkommensnachweise
- Belege über monatliche Ausgaben, Rückstände und Förderungen
Beilagen können in Form von elektronischen Dateien angeschlossen (Datei-Upload) werden
Zulässige Dateiformate für elektronische Beilagen
Es besteht auch die Möglichkeit die Unterlagen per Post zu senden oder bei der Behörde vorzulegen.
Kontakt
Für weitere Fragen zur Förderung steht Ihnen die jeweils zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zur Verfügung:
- Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung, Tel. 057 600 4180
Ing. Julius Raab-Straße 1, 7000 Eisenstadt
- Bezirkshauptmannschaft Güssing, Tel. 057 600 4691
Hauptstraße 1, 7540 Güssing
- Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf, Tel. 057 600 4700
Hauptplatz 15, 8380 Jennersdorf
- Bezirkshauptmannschaft Mattersburg, Tel. 057 600 4300
Marktgasse 2, 7210 Mattersburg
- Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See, Tel. 057 600 4299
Eisenstädterstraße 1a, 7100 Neusiedl am See
- Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf, Tel. 057 600 4499
Hauptstraße 56, 7350 Oberpullendorf
- Bezirkshauptmannschaft Oberwart, Tel. 057 600 4591
Hauptplatz 1, 7400 Oberwart
- Magistrat der Freistadt Eisenstadt, Tel. 02682 705-0
Hauptstraße 35, 7000 Eisenstadt
- Magistrat der Freistadt Rust, Tel. 02685 202-0
Conradplatz 1, 7071 Rust