Ansuchen um Gewährung einer Förderung für Alleinerziehende
Alle Informationen zur Alleinerziehendenförderung (wie Voraussetzungen, Förderhöhe, Kontakt) finden Sie hier: Alleinerziehenden Förderung - Land Burgenland
Antragsfrist
Ein Antrag kann einmal pro Kalenderjahr ab 01. Jänner bis spätestens 31. Dezember gestellt werden.
Beilagen
Unterlagen können in Form von elektronischen Dateien dem Online-Formular angeschlossen werden (Information: zulässige Dateiformate).
Bitte beachten! Bei fehlenden Unterlagen wird der Antrag rückgereiht, bis die Unterlagen beim Amt der Bgld. Landesregierung einlangen.
Sollten nach zweimaliger Anforderung die Unterlagen nicht einlangen, wird der Antrag abgelehnt.
Liste der erforderlichen Beilagen
- Aktuelle Finanzamtsmitteilung über den Bezug der Familienbeihilfe
- Einkommensnachweis aller im Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen
Daten zum Einkommen werden aus dem Transparenzportal des Bundesministeriums für Finanzen entnommen.
Einkommensnachweise sind nur vorzulegen, wenn folgende Einkommen bezogen werden:
- Unterhaltszahlungen, z.B. Gerichtsbeschluss, Trennungsvereinbarung oder Kontoauszüge
- Witwen*Witwerpension
- Waisenpension
- Von ausländischen Stellen bezogenes Einkommen