Zugriffsberechtigung für den Elektronischen Wohnbauförderungsakt - Ansuchen
Voraussetzung
Sie haben bereits ein Ansuchen um Wohnbauförderung im Burgenland eingebracht.
Einsicht in den WBF-Akt
Nach der Übermittlung des Ansuchens erhalten Sie Ihre Aktenzahl und Ihren Code.
Damit können Sie über das E-Service "Elektronischer Wohnbauförderungsakt - Statusabfrage" Einsicht nehmen und sich über den Stand Ihres Wohnbauförderungsansuchens informieren.