Anbringen an eine burgenländische Bezirksverwaltungsbehörde
Dieses Formular dient zur nachweislichen Übermittlung von Anbringen (Anträge, Gesuche, Anzeigen, Beschwerden, sonstige Mitteilungen, Unterlagen zu einem Verfahren, etc.) an eine burgenländische Bezirksverwaltungsbehörde.
Örtlicher Bezug zum Burgenland
Für ein Anbringen an eine bgld. Bezirksverwaltungsbehörde ist ein örtlicher Bezug zum Burgenland erforderlich. Das kann zum Beispiel ein Gewerbestandort oder eine Tätigkeit im Burgenland sein.
Vorteile der nachweislichen Übermittlung
- Der erfolgreiche Eingang Ihres Anbringens wird durch den Formularserver mittels Eingangsbestätigung dokumentiert.
- Die Eingangsbestätigung enthält unter anderem die exakte Angabe des Eingangszeitpunktes und wird mittels Amtssignatur bestätigt. Dies ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber der Übermittlung von Anbringen mittels Email.
Beilagen
Unterlagen können in Form von elektronischen Dateien dem Online-Formular angeschlossen werden (Information: zulässige Dateiformate).
Es besteht auch die Möglichkeit die Unterlagen per Post zu senden oder bei der Behörde vorzulegen.