Lehrlingsförderungszuschuss aus Mitteln der Bgld. Arbeitnehmerförderung
Informationen, Richtlinien und Kontaktdaten für Rückfragen finden Sie unter burgenland.at
Unterlagen zum Antrag
Die Unterlagen können in Form von elektronischen Dateien dem Online-Formular angeschlossen werden (Information: zulässige Dateiformate).
Es besteht die Möglichkeit bestimmte Unterlagen (wie z.B. Bestätigungen) nachzureichen (online, per Post oder durch Vorlage beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9).
Bitte beachten: Werden fehlende Unterlagen nicht rechtzeitig nachgereicht, so wird der Antrag rückgereiht, bis die Unterlagen beim Amt der Bgld. Landesregierung einlangen.
Liste der erforderlichen Unterlagen
- Aktuelle Lehrlingsentschädigung vom volljährigen Lehrling, wenn er schon einen eigenen Haushalt führt
oder
- Einkommensnachweise vom Vorjahr der Antragstellung aller Unterhaltsverpflichteten und deren Ehegatten*Ehegattin bzw. Lebensgefährten*Lebensgefährtin
Als Einkommensnachweise werden akzeptiert:
- Jahreslohnzettel (Formular L16)
- Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt (alle Seiten)
- Arbeitslosengeldbezugsbestätigung
- Krankengeldbezugsnachweis
- Kinderbetreuungsgeldnachweis
- Einheitswertbescheid bei nicht buchführenden Land- und Forstwirt*innen
- Pensionsnachweis
- Versicherungsdatenauszug mitversicherter, im Haushalt lebender Familienangehöriger, wenn kein eigenes Einkommen vorhanden ist
- Bestätigung der Krankenkasse über eine eventuelle Mitversicherung (bei Alleinverdiener*innen/Alleinerzieher*innen)
- Finanzamtsmitteilung für das Kalenderjahr 2023 über den Bezug der Familienbeihilfe (bei Alleinverdiener*innen/Alleinerzieher*innen)
- Lehr- bzw. Ausbildungsvertrag