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Unterstützungsleistungen für vertriebene Ukrainer*Innen - Antrag

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Unterstützungsleistungen für vertriebene Ukrainer*Innen - Antrag

Im Rahmen der Grundversorgung können vertriebene Ukrainer*Innen Leistungen erhalten, welche auf die Deckung der täglichen Grundbedürfnisse ausgerichtet sind.
Für die Gewährung von Unterstützungsleistungen ist ein Antrag bei der Grundversorgungsstelle Burgenland einzubringen.

Erforderliche Beilagen
Dem Antrag sind folgende Unterlagen in Kopie anzuschließen:

Antragsteller und alle weiteren Personen, für die Hilfeleistungen beantragt werden
- Reisepass (falls nicht vorhanden Geburtsurkunde oder Ersatzdokument)
- Meldezettel

Für die Gewährung von Mietzuschuss / Verpflegungsgeld sind zusätzlich erforderlich:
- Prekariatsvereinbarung (unter burgenland.at/politik/burgenland-hilft steht eine entsprechende Vorlage zur Verfügung)
- Lichtbildausweis des Unterkunftsgebers (Reisepass, Führerschein etc.)
- Kontodaten des Unterkunftsgebers (Vor- und Rückseite der Bankkarte )

Die Unterlagen können in Form von elektronischen Dateien im Online-Formular hochgeladen werden.

Empfänger


Amt der Burgenländischen Landesregierung
Grundversorgung für Fremde
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1

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