Sozial- und Klimafonds Burgenland
Wärmepreisdeckel 2025
Der Wärmepreisdeckel ist eine Förderung des Landes für Privathaushalte. Die Förderung soll Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen helfen, die enorm gestiegenen Heizkosten zu bewältigen. Bei der Berechnung der Förderhöhe des Wärmepreisdeckels werden die Netto-Haushaltseinkommen und die Wärmekosten (Heizkosten) des Haushalts berücksichtigt.
Die antragstellende Person muss den Hauptwohnsitz im Burgenland haben.
Mehr Informationen finden Sie hier: sozial-und-klimafonds.at
Antragsfrist und zuständige Stelle
Der Antrag kann ab 2. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025 online mittels ID Austria gestellt werden.
Wie Sie zu einer ID Austria kommen, erfahren Sie hier: www.oesterreich.gv.at/id-austria
Sollten Sie über keine elektronische Signatur verfügen, können Sie den Antrag persönlich bei einer burgenländischen Gemeinde stellen.
Unterlagen
Die erforderlichen Beilagen können in Form von elektronischen Dateien dem Online-Formular angeschlossen werden (Information: zulässige Dateiformate).
Bitte beachten! Bei fehlenden Unterlagen wird der Antrag rückgereiht, bis die Unterlagen beim Amt der Bgld. Landesregierung einlangen.
Sollten nach zweimaliger Anforderung die Unterlagen nicht einlangen, wird der Antrag abgelehnt.
Liste der erforderlichen Unterlagen
Wichtiger Hinweis zur Heizkostenrechnung: Die Jahresabrechnung eines Energielieferanten kann nur herangezogen werden, wenn diese nicht bereits in der vergangenen Förderperiode (Wärmepreisdeckel 2024) eingereicht wurde. Wenn Sie die Rechnung bereits letztes Jahr eingereicht haben, werden Sie ersucht, auf Ihre nächste Jahresabrechnung zu warten und erst dann einen Antrag zu stellen. Die Antragsfrist läuft bis zum 31.12.2025.
- Nachweis der Heizkosten
- zuletzt ausgestellte Jahresrechnung des Energielieferanten
- wenn keine Jahresabrechnung zur Verfügung gestellt wird, ein Nachweis der Heizkosten der letzten zwölf Monate
- wenn ein Wohnobjekt vor weniger als einem Jahr bezogen wurde, letzte Kostenvorschreibung(en), seit Bezug des Wohnobjektes
- Rechnungen über Kauf bzw. Lieferung von Heizstoffen
- falls zutreffend, folgende Nachweise für des Einkommen:
- Nachweis über die Sozialunterstützung
- Nachweis über Einkommen im Ausland
- Vertretungsvollmacht (falls Antrag in Vertretung eingebracht wird)
Kontakt
Info-Hotline: 057 / 600 1060
von Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr – 16 Uhr und am Freitag von 8:00 Uhr- 12 Uhr
Anfragen können auch per Mail an post.a9-skf(at)bgld.gv.at gerichtet werden.