Förderung nach dem
Pflegeausbildungszweckzuschussgesetz (PausbZSG)
Antragsberechtigt sind:
Schülerinnen und Schüler, welche die
- Ausbildung zum gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege;
- verkürzte Ausbildung zum gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege für Pflegeassistenten/innen;
- Ausbildung zur Pflegefachassistenz;
- verkürzte Ausbildung für Pflegeassistenten/innen zur Pflegefachassistenz oder
- Ausbildung zur Pflegeassistenz
an einer burgenländischen Ausbildungsstätte besuchen.
Schülerinnen und Schüler, welche die Ausbildung zur
- Fach-Sozialbetreuung oder
- Diplom-Sozialbetreuung
an einer burgenländischen Ausbildungsstätte besuchen.
Schülerinnen und Schüler der Höheren Lehranstalt für Soziales und Pflege in Pinkafeld.
Studentinnen und Studenten, welche das Bachelorstudium Gesundheits- und Krankenpflege an der Fachhochschule Burgenland GmbH besuchen.
Personen, welche Leistungen des Arbeitsmarktservice beziehen, erhalten keine Förderung gem. PausbZSG. Eine Antragsstellung ist nicht möglich.
Mehr Information
Mehr Information und die Förderrichtlinie finden Sie auf burgenland.at
Antragsfrist
Der Antrag kann während der gesamten Dauer der Ausbildungszeit, frühestens jedoch mit 01.09.2022, online mittels ID Austria gestellt werden.
Beilagen
Unterlagen können in Form von elektronischen Dateien dem Online-Formular angeschlossen werden (Information: zulässige Dateiformate).
Bitte beachten! Bei fehlenden Unterlagen wird der Antrag rückgereiht, bis die Unterlagen beim Amt der Bgld. Landesregierung einlangen.
Sollten nach zweimaliger Anforderung die Unterlagen nicht einlangen, wird der Antrag abgelehnt.
Liste der erforderlichen Beilagen
- Schulbesuchsbestätigung
- Studienblatt oder Studienbestätigung
- Nachweis von Pflichtpraktika und deren Dauer
- Bei Anstellung in einer Einrichtung: abgeschlossener Dienstvertrag bzw. Nachweis der einvernehmlichen Abänderung des Dienstvertrages.