Wärmepreisdeckel 2026
Alle Informationen zum Wärmepreisdeckel (wie Voraussetzungen, Förderhöhe, Kontakt) finden Sie hier: https://www.burgenland.at/themen/soziales/sozial-und-klimafonds/waermepreisdeckel
Antragsfrist und zuständige Stelle
Der Antrag kann ab 1. April 2026 bis 31. Dezember 2026 online mittels ID Austria gestellt werden.
Wie Sie zu einer ID Austria kommen, erfahren Sie hier: ida.gv.at
Sollten Sie über keine elektronische Signatur verfügen, können Sie den Antrag persönlich bei einer burgenländischen Gemeinde stellen.
Erforderliche Unterlagen
- Vertretungsvollmacht (falls Antrag in Vertretung eingebracht wird)
- Einkommensnachweis aller im Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldeten erwachsenen Personen
Daten zum Einkommen werden aus dem Transparenzportal des Bundesministeriums für Finanzen entnommen.
Einkommensnachweise sind nur vorzulegen, wenn folgende Einkommen bezogen werden:
- Sozialunterstützung
- von ausländischen Stellen bezogene Leistungen
- Nachweis der Heizkosten
- zuletzt ausgestellte Jahresrechnung des Energielieferanten
- wenn keine Jahresabrechnung zur Verfügung gestellt wird, ein Nachweis der Heizkosten der letzten zwölf Monate
- wenn ein Wohnobjekt vor weniger als einem Jahr bezogen wurde, letzte Kostenvorschreibung(en), seit Bezug des Wohnobjektes
- Rechnungen über Kauf bzw. Lieferung von Heizstoffen
Wichtiger Hinweis zur Heizkostenrechnung: Die Jahresabrechnung eines Energielieferanten kann nur herangezogen werden, wenn diese nicht bereits in der vergangenen Förderperiode (Wärmepreisdeckel 2025) eingereicht wurde. Wenn Sie die Rechnung bereits letztes Jahr eingereicht haben, werden Sie ersucht, auf Ihre nächste Jahresabrechnung zu warten und erst dann einen Antrag zu stellen. Die Antragsfrist läuft bis zum 31.12.2026.
Bitte beachten! Bei fehlenden Unterlagen wird der Antrag rückgereiht, bis die Unterlagen beim Amt der Bgld. Landesregierung einlangen.
Sollten nach zweimaliger Anforderung die Unterlagen nicht einlangen, wird der Antrag abgelehnt.
Kontakt
Info-Hotline: 057 / 600 1060
von Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr – 16 Uhr und am Freitag von 8:00 Uhr- 12 Uhr
Anfragen können auch per Mail an post.a9-skf(at)bgld.gv.at gerichtet werden.