Qualifikationsförderungszuschuss gemäß Bgld. Arbeitnehmerförderungsgesetz
Informationen, Richtlinien und Kontaktdaten für Rückfragen finden Sie unter burgenland.at
Unterlagen zum Antrag
Die Unterlagen können in Form von elektronischen Dateien dem Online-Formular angeschlossen werden (Information: zulässige Dateiformate).
Es besteht die Möglichkeit bestimmte Unterlagen (wie z.B. Bestätigungen) nachzureichen (online, per Post oder durch Vorlage beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9).
Bitte beachten: Werden fehlende Unterlagen nicht rechtzeitig nachgereicht, so wird der Antrag rückgereiht, bis die Unterlagen beim Amt der Bgld. Landesregierung einlangen.
Liste der erforderlichen Unterlagen
- Nachweis über das jährliche Bruttoeinkommen der antragstellenden Person für das gesamte Kalenderjahr 2023
Als für das Kalenderjahr 2023 werden akzeptiert:
- Jahreslohnzettel (Formular L16)
- Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt (alle Seiten)
- Arbeitslosengeldbezugsbestätigung
- Krankengeldbezugsnachweis
- Kinderbetreuungsgeldnachweis
- Einheitswertbescheid bei nicht buchführenden Land- und Forstwirt*innen
- Mitversicherungsnachweis
- Bestätigung des Finanzamtes über die Zuerkennung der Familienbeihilfe (nur bei Alleinverdiener*in)
- Vom Ausbildungsinstitut und Arbeitgeber vollständig ausgefüllte Bestätigung
Für die Bestätigung steht ein Formblatt zur Verfügung:
Download WORD-Dokument / Download PDF-Dokument
- Kursbesuchsbestätigung des Ausbildungsinstitutes
- Prüfungszeugnis
- Rechnung des Ausbildungsinstitutes
- Bestätigung der Kurskosteneinzahlung durch die antragstellende Person
(z.B. Zahlscheinabschnitt, Kontoauszug - Abbuchung der Kurskosten)
- Beschäftigungsnachweis
Im Falle eines Berufswechsels bzw. der AMS-Meldung als arbeitssuchend oder arbeitslos