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Adressat


Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 - Sozial- und Klimafonds Burgenland
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1

Fahrtkostenzuschuss - Antrag

Einleitungstext

Anträge für den Fahrkostenzuschuss 2023 können ab Jahresbeginn 2024 gestellt werden

Anträge für den Fahrkostenzuschuss 2023 können ab Jahresbeginn 2024 gestellt werden

Beim Fahrtkostenzuschuss handelt es sich um eine Beihilfe für Arbeitnehmer/innen mit Hauptwohnsitz im Burgenland, denen unverhältnismäßig hohe Aufwendungen zur Bewältigung der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz entstehen.

Die Online-Antragstellung ist wieder ab Anfang 2024 möglich.

Der Fahrtkostenzuschuss kann nur im nachhinein für ein Kalenderjahr beantragt werden. Der Antrag muss bis spätestens 30. April des Folgejahres eingelangt sein.

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