Beim Fahrtkostenzuschuss handelt es sich um eine Beihilfe für Arbeitnehmer/innen mit Hauptwohnsitz im Burgenland, denen unverhältnismäßig hohe Aufwendungen zur Bewältigung der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz entstehen.
Die Online-Antragstellung ist wieder ab Anfang 2024 möglich.
Der Fahrtkostenzuschuss kann nur im nachhinein für ein Kalenderjahr beantragt werden. Der Antrag muss bis spätestens 30. April des Folgejahres eingelangt sein.