Anbringen an den Einheitlichen Ansprechpartner Burgenland
Mit diesem Formular können Sie ein Anbringen an den Einheitlichen Ansprechpartner Burgenland, auf Basis der Dienstleistungsrichtlinie und der Berufsanerkennungsrichtlinie, übermitteln.
Einheitlicher Ansprechpartner
Der Einheitliche Ansprechpartner - EAP (Point of single contact - PSC) ist eine Servicestelle bei der Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungen.
Diese Servicestelle trägt zur Verwaltungs- und Verfahrensvereinfachung bei, ist jedoch keine Behörde und trifft daher keine Rechtsentscheidung.
Mehr Information zum EAP finden Sie auf der Internetseite http://eap.bgld.gv.at/
Örtlicher Bezug zum Burgenland
Für ein Anbringen an den EAP Burgenland ist ein örtlicher Bezug zum Burgenland erforderlich. Das kann zum Beispiel ein Gewerbestandort oder eine Tätigkeit im Burgenland sein.
Beilagen
Unterlagen können in Form von elektronischen Dateien dem Online-Formular angeschlossen werden (Information: zulässige Dateiformate).