Förderansuchen Referat Frauen, Antidiskriminierung und Gleichbehandlung
Wenn es sich beim Antragsteller um einen Verein handelt, dann ist die Vorlage eines aktuellen Vereinsregisterauszuges erforderlich.
Seit Betriebsaufnahme des Zentralen Vereinsregisters (ZVR) steht jedermann die gebührenfreie Abfrage eines normalen Vereinsregisterauszugs eines nach seinem Namen oder seiner ZVR-Zahl bestimmten Vereins (für den keine Auskunftssperre besteht) unter der Internet-Adresse zvr.bmi.gv.at offen (Online-Einzelabfrage).
Unterlagen
- Vereinsregisterauszug
- Statuten (nur bei Erstansuchen)
- Finanzplan (Ausgaben und Einnahmen detailliert angeben): Download Formblatt (PDF)
- Programmfolder (optional)
Weiterführende Information
Förderrichtlinien Referat Frauen, Antidiskriminierung und Gleichbehandlung.
Kontakt
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 - Referat Frauen, Antidiskriminierung und Gleichbehandlung
Telefon Nr.: 057 600-3132