Ansuchen um Gewährung des Schulstartgeldes nach den Richtlinien des Landes Burgenland über die Gewährung eines Schulstartgeldes
Fördervoraussetzungen
Das Schulstartgeld kann gewährt werden, wenn
- die Fördernehmerin oder der Fördernehmer und das Kind ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben
und
- das schulpflichtige Kind die erste Schulstufe (Volksschule) oder die Vorschulstufe besucht.
Das Kind muss seinen Hauptwohnsitz im Burgenland haben und erstmals die erste Klasse Volksschule besuchen.
Antragsfrist
Das Schulstartgeld kann nur einmal pro Schulkind beantragt werden. Die Antragstellung muss durch die Erziehungsberechtigte oder den Erziehungsberechtigten erfolgen und bis spätestens 30. Juni des laufenden Schuljahres eingelangt sein. Die Antragstellung ist ab Schulbeginn, d.h. für das Schuljahr 2022/2023 ab 5. September 2022 bis spätestens 30.06.2023 möglich.
Beilage ist erforderlich
Bei der Beantragung muss ein/e gut leserliche Fotografie/Scan der Bankomatkarte, Kontokarte oder Bankbestätigung elektronisch hochgeladen werden.
Die Bankverbindung (IBAN und Kontoinhaber) muss jene des Förderwerbers bzw. der Förderungswerberin sein.
Mehr Information und Kontakt
Finden Sie im Merkblatt und auf burgenland.at.