Mittagessensförderung für Kinder in Kinderkrippe, Kindergarten, Volks- oder Mittelschule
Alle Informationen zur Mittagessensförderung (wie Voraussetzungen, Förderhöhe, Kontakt) finden Sie hier: Sozial und Klimafonds - Mittagessensförderung
Antragsfrist
Die Antragstellung kann ab 02. September 2024 bis spätestens 31. August 2025 und jeweils längstens auf die Dauer eines Kindergarten- bzw. Schuljahres gestellt werden.
Beilagen
Unterlagen können in Form von elektronischen Dateien dem Online-Formular angeschlossen werden (Information: zulässige Dateiformate).
Bitte beachten! Bei fehlenden Unterlagen wird der Antrag rückgereiht, bis die Unterlagen beim Amt der Bgld. Landesregierung einlangen.
Sollten nach zweimaliger Anforderung die Unterlagen nicht einlangen, wird der Antrag abgelehnt.
Liste der erforderlichen Beilagen
- Aktuelle Finanzamtsmitteilung über den Bezug der Familienbeihilfe
- Einkommensnachweis aller im Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen
Daten zum Einkommen werden aus dem Transparenzportal des Bundesministeriums für Finanzen entnommen.
Einkommensnachweise sind nur vorzulegen, wenn folgende Einkommen bezogen werden:
- Unterhaltszahlungen z.B. Gerichtsbeschluss, Trennungsvereinbarung oder Kontoauszüge
- Witwen*Witwerpension
- Waisenpension
- Von ausländischen Stellen bezogenes Einkommen