Mittagessensförderung für Kinder in Kinderkrippe, Kindergarten, Volks- oder Mittelschule
Alle Informationen zur Mittagessensförderung (wie Voraussetzungen, Förderhöhe, Kontakt) finden Sie hier: Sozial und Klimafonds - Mittagessensförderung
Antragsfrist
Die Antragstellung kann ab 01. September 2025 bis spätestens 30. Juni 2026 und jeweils längstens auf die Dauer eines Kindergarten- bzw. Schuljahres gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Einkommensnachweis aller im Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen
Daten zum Einkommen werden aus dem Transparenzportal des Bundesministeriums für Finanzen entnommen.
Einkommensnachweise sind nur vorzulegen, wenn folgende Einkommen bezogen werden:
- Sozialunterstützung
- Unterhaltszahlungen (z.B. Gerichtsbeschluss, Trennungsvereinbarung oder Kontoauszüge)
- Waisenpension
- Grundversorgungsleistungen
- von ausländischen Stellen bezogene Leistungen
Unterlagen können in Form von elektronischen Dateien dem Online-Formular angeschlossen werden.
Bitte beachten! Bei fehlenden Unterlagen wird der Antrag rückgereiht, bis die Unterlagen beim Amt der Bgld. Landesregierung einlangen.
Sollten nach zweimaliger Anforderung die Unterlagen nicht einlangen, wird der Antrag abgelehnt.