Sozial- und Klimafonds Burgenland
Förderung für schulische Sport- und Projekttage
Alle Informationen zur Förderung (wie Voraussetzungen, Förderhöhe, Kontakt) finden Sie hier: Sozial und Klimafonds - Förderung schulische Sport- und Projekttage
Antragsfrist
Ein Antrag auf Gewährung der Förderung kann ab Kenntnis über die Kosten der Schulveranstaltung bis spätestens 31. August des Schuljahres, in welchem die Schulveranstaltung stattfindet, gestellt werden.
Beilagen
Unterlagen können in Form von elektronischen Dateien dem Online-Formular angeschlossen werden (Information: zulässige Dateiformate).
Bitte beachten! Bei fehlenden Unterlagen wird der Antrag rückgereiht, bis die Unterlagen beim Amt der Bgld. Landesregierung einlangen.
Sollten nach zweimaliger Anforderung die Unterlagen nicht einlangen, wird der Antrag abgelehnt.
Liste der erforderlichen Beilagen
- Aktuelle Finanzamtsmitteilung über den Bezug der Familienbeihilfe
- Anmeldeformular für die Schulveranstaltung inkl. Kostenaufstellung
- Einkommensnachweis aller im Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen
bei unselbständig Erwerbstätigen:
- Lohnsteuerbescheinigung oder Jahreslohnzettel (Format L16) für das vorangegangene Kalenderjahr (inklusive allfällige Einkommen im Ausland)
- Monatslohnzettel der letzten drei Monate
bei selbständig Erwerbstätigen:
- Einkommensteuerbescheid für das letzte veranlagte Kalenderjahr
- letzter gültiger Einheitswertbescheid bei nicht buchführungspflichtigen Land- und Forstwirt*innen
sonstige Einkommensnachweise:
- Bezugsbestätigung des AMS beim Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe
- Nachweis über den Bezug von Sozialunterstützung (vormals Mindestsicherung)/Sozialhilfe
- Nachweis über den Bezug von Wochengeld oder Kinderbetreuungsgeld
- Teilzeitbeihilfen
- Pflegegeld für Pflegekinder
- gerichtlich oder vertraglich festgesetzte und in Geld bezogene Unterhaltsleistungen
- Witwen*Witwer- oder Waisenpensionen
- Grundversorgungsleistungen
Achtung: Lehrlingsentgelt zählt nicht zum Haushaltseinkommen!
- Versicherungsdatenauszug von Personen (ausgenommen Kinder), die über KEIN Einkommen verfügen
Ein Versicherungsdatenauszug kann beim zuständigen Sozialversicherungsträger (z.B. der Österreichischen Gesundheitskasse) angefordert werden und
ist auch beim Portal https://meinesv.at online abrufbar.