Qualifikationsförderungszuschuss gemäß Bgld. Arbeitnehmerförderungsgesetz
Informationen, Richtlinien und Kontaktdaten für Rückfragen finden Sie unter burgenland.at
Unterlagen zum Antrag
Die Unterlagen können in Form von elektronischen Dateien dem Online-Formular angeschlossen werden (Information: zulässige Dateiformate).
Es besteht die Möglichkeit bestimmte Unterlagen (wie z.B. Bestätigungen) nachzureichen (online, per Post oder durch Vorlage beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9).
Bitte beachten: Werden fehlende Unterlagen nicht rechtzeitig nachgereicht, so wird der Antrag rückgereiht, bis die Unterlagen beim Amt der Bgld. Landesregierung einlangen.
Liste der erforderlichen Unterlagen
Bestätigung des Finanzamtes über die Zuerkennung der Familienbeihilfe (nur bei Alleinverdiener*in)
Vom Ausbildungsinstitut und Arbeitgeber vollständig ausgefüllte Bestätigung
Für die Bestätigung steht ein Formblatt zur Verfügung:
Download WORD-Dokument / Download PDF-Dokument
Kursbesuchsbestätigung des Ausbildungsinstitutes
Prüfungszeugnis
Rechnung des Ausbildungsinstitutes
Bestätigung der Kurskosteneinzahlung durch die antragstellende Person
(z.B. Zahlscheinabschnitt, Kontoauszug - Abbuchung der Kurskosten)
Beschäftigungsnachweis
Im Falle eines Berufswechsels bzw. der AMS-Meldung als arbeitssuchend oder arbeitslos