Wohnkostenzuschuss für Lehrlinge aus Mitteln der Bgld. Arbeitnehmerförderung
Informationen, Richtlinien und Kontaktdaten für Rückfragen finden Sie unter burgenland.at
Unterlagen zum Antrag
Die Unterlagen können in Form von elektronischen Dateien dem Online-Formular angeschlossen werden (Information: zulässige Dateiformate).
Es besteht die Möglichkeit bestimmte Unterlagen (wie z.B. Bestätigungen) nachzureichen (online, per Post oder durch Vorlage beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9).
Bitte beachten: Werden fehlende Unterlagen nicht rechtzeitig nachgereicht, so wird der Antrag rückgereiht, bis die Unterlagen beim Amt der Bgld. Landesregierung einlangen.
Liste der erforderlichen Unterlagen
- Aktuelle Lehrlingsentschädigung vom volljährigen Lehrling, wenn er schon einen eigenen Haushalt führt
oder
- Einkommensnachweise vom Vorjahr der Antragstellung aller Unterhaltsverpflichteten und deren Ehegatten*Ehegattin bzw. Lebensgefährten*Lebensgefährtin
Als Einkommensnachweise werden akzeptiert:
- Jahreslohnzettel (Formular L16)
- Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt (alle Seiten)
- Arbeitslosengeldbezugsbestätigung
- Krankengeldbezugsnachweis
- Kinderbetreuungsgeldnachweis
- Einheitswertbescheid bei nicht buchführenden Land- und Forstwirt*innen
- Pensionsnachweis
- Versicherungsdatenauszug mitversicherter, im Haushalt lebender Familienangehöriger, wenn kein eigenes Einkommen vorhanden ist
- Bestätigung der Krankenkasse über eine eventuelle Mitversicherung (bei Alleinverdiener*innen/Alleinerzieher*innen)
- Finanzamtsmitteilung für das Kalenderjahr 2023 über den Bezug der Familienbeihilfe (bei Alleinverdiener*innen/Alleinerzieher*innen)
- Lehr- bzw. Ausbildungsvertrag
- Meldezettel über den Nebenwohnsitz