Ansuchen um Gewährung einer Förderung für Alleinerziehende
Das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Referat Sozial- und Klimafonds unterstützt alleinerziehende Menschen mit einer Förderung. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss der Hauptwohnsitz des erziehungsberechtigten Elternteils und des Kindes/der Kinder im Burgenland sein. Der antragstellende Elternteil und das Kind/die Kinder müssen an der gleichen Adresse gemeldet sein und zusammenwohnen. Das Haushalts-Netto-Einkommen darf gewisse Grenzen nicht übersteigen.
Antragsfrist
Eine Online-Antragstellung für den Förderzeitraum 2024 ist möglich. Das Förderansuchen muss bis spätestens 15. November des laufenden Jahres im Referat Sozial- und Klimafonds eingelangt sein.
Voraussetzungen und erforderliche Beilagen
Die Förderungsvoraussetzungen und einzureichenden Unterlagen finden Sie detailliert in den Förderrichtlinien.