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Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 - Sozial- und Klimafonds Burgenland
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1

Fahrtkostenzuschuss - Antrag

Einleitungstext

Anträge für den Fahrkostenzuschuss 2024 können ab Jahresbeginn 2025 gestellt werden

Anträge für den Fahrkostenzuschuss 2024 können ab Jahresbeginn 2025 gestellt werden

Der Fahrtkostenzuschuss kann nur im nachhinein für ein Kalenderjahr beantragt werden. Der Antrag muss bis spätestens 30. Juni des Folgejahres eingelangt sein. Somit können für das Kalenderjahr 2023 keine Anträge mehr gestellt werden.

Ab Anfang 2025 ist die Online-Antragstellung wieder möglich.

Information zum Fahrtkostenzuschuss

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