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Amt der Burgenländischen LandesregierungAbteilung 9 - Sozial- und Klimafonds Burgenland7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Der Fahrtkostenzuschuss kann nur im nachhinein für ein Kalenderjahr beantragt werden. Der Antrag muss bis spätestens 30. Juni des Folgejahres eingelangt sein. Somit können für das Kalenderjahr 2023 keine Anträge mehr gestellt werden.
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