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Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Burgenland in Verwaltungsverfahren

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Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Burgenland in Verwaltungsverfahren

Mit diesem Formular kann Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Burgenland gegen einen Bescheid der Burgenländischen Landesregierung bzw. des Landeshauptmannes erhoben werden.

Die Beschwerde muss fristgerecht bei der bescheiderlassenden Behörde eingebracht werden. Details dazu sind der Rechtsmittelbelehrung im Bescheid zu entnehmen.

Empfänger


Amt der Burgenländischen Landesregierung
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1

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