Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Burgenland in Verwaltungsverfahren
Mit diesem Online-Formular kann Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht gegen einen Bescheid
- der Burgenländischen Landesregierung bzw.
- des Landeshauptmannes
eingebracht werden.
Frist
Die Beschwerde gegen den Bescheid muss fristgerecht bei der bescheiderlassenden Behörde eingebracht werden. Details dazu entnehmen Sie der Rechtsmittelbelehrung im Bescheid.
Eine nach Wochen festgelegte Frist beginnt mit dem Tag zu laufen, an dem das fristenauslösende Ereignis stattfindet. Demnach endet sie am gleichen Wochentag wie das fristauslösende Ereignis. Fällt das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder den Karfreitag, ist der nächste Werktag letzter Tag der Frist.
Antrag
Aus dem Antrag muss ersichtlich sein, was der/die Beschwerdeführer/in anstrebt (z.B. die Abänderung des bekämpften Bescheides in bestimmter Weise, die Erteilung der Bewilligung/Genehmigung durch das Landesverwaltungsgericht etc.).
Begründung
Begründung
Die Beschwerde hat die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt (z.B. Verfahrensfehler, materielle Rechtswidrigkeit, Unzuständigkeit) zu enthalten.
Beilagen
Sie können Beilagen in Form von elektronischen Dokumenten anschließen. Zulässige Dateiformate für elektronische Beilagen
Es besteht auch die Möglichkeit die Unterlagen per Post zu senden oder bei der Behörde vorzulegen.
Signatur
Die Beschwerde kann MIT der Handy-Signatur elektronisch unterschrieben übermittelt werden (Schaltfläche "Signieren & Senden" am Formularende).
Wenn Sie über keine Handy-Signatur verfügen, können Sie die Beschwerde auch OHNE Signatur übermitteln (Schaltfläche "Senden" am Formularende).