Ansuchen an die Clearingstelle für Anlageverfahren
Mit diesem Formular kann ein Ansuchen an die "Clearingstelle für Anlageverfahren" zwecks Abklärung eines Beschwerdefalls im Bereich Anlagenrecht gerichtet werden.
Welche Verfahren sind betroffen?
Zuständig ist die Clearingstelle für Anlagenverfahren in den Bereichen
- Gewerbeordnung
- Burgenländisches Baugesetz
- Burgenländisches Veranstaltungsgesetz
- UVP
- Elektrizitätsrecht
- Wasserrechtsgesetz
- Mineralrohstoffgesetz
- Naturschutzgesetz
- Raumplanung
- Forst
bis zur Entscheidung erster Instanz!
Wer kann sich an die Clearingstelle wenden?
Unternehmer, die Mitglied der Wirtschaftskammer Burgenland sind.
Kontakt
Mehr Informationen erhalten Sie auf burgenland.at.