Fahrtkostenzuschuss gemäß Bgld. Arbeitnehmerförderungsgesetz
Informationen, Richtlinien und Kontaktdaten für Rückfragen finden Sie unter burgenland.at
Unterlagen zum Antrag
Die Unterlagen können in Form von elektronischen Dateien dem Online-Formular angeschlossen werden (Information: zulässige Dateiformate).
Es besteht die Möglichkeit die Dienstgeberbestätigung und die Bestätigung des Finanzamtes über die Zuerkennung der Familienbeihilfe nachzureichen (online, per Post oder durch Vorlage beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9).
Bitte beachten: Werden fehlende Unterlagen nicht rechtzeitig nachgereicht, so wird der Antrag rückgereiht, bis die Unterlagen beim Amt der Bgld. Landesregierung einlangen.
Liste der erforderlichen Unterlagen
- Nachweis über das jährliche Bruttoeinkommen der antragstellenden Person für das gesamte Kalenderjahr 2023
Als für das Kalenderjahr 2023 werden akzeptiert:
- Jahreslohnzettel (Formular L16)
- Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt (alle Seiten)
- Arbeitslosengeldbezugsbestätigung
- Krankengeldbezugsnachweis
- Kinderbetreuungsgeldnachweis
- Einheitswertbescheid bei nicht buchführenden Land- und Forstwirt*innen
- Pensionsnachweis
- Bestätigung des Finanzamtes über die Zuerkennung der Familienbeihilfe (nur bei Alleinverdiener/in bzw. Alleinerzieher/in)
- Vom Dienstgeber/von der Dienstgeberin vollständig ausgefüllte Dienstgeberbestätigung mit firmenmäßiger Fertigung
Sollten für den Antragszeitraum mehrere Dienstgeber vorliegen, ist diese Bestätigung von allen Dienstgebern einzeln einzuholen und als Beilage zum Antrag zu übermitteln.
Für die Bestätigung steht ein Formblatt zur Verfügung:
Download WORD-Dokument / Download PDF-Dokument
- Parkausweis für Menschen mit Behinderung nach § 29b StVo (falls vorhanden)
Zusätzliche Beilagen bei überwiegenden Verwendung öffentlicher Verkehrsmittel
- Tickets von öffentlichen Verkehrsmitteln für den Weg zur Arbeitsstätte bzw. Lehrstelle im Kalenderjahr 2023 (lautend auf den*die Antragsteller*in – bei Nachweis erhalten Sie 20% Öko-Bonus zusätzlich zum Fahrtkostenzuschuss für die betroffene Strecke)