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Anbringen an das Landesverwaltungsgericht Burgenland

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Anbringen an das Landesverwaltungsgericht Burgenland

Mit diesem Formular können nur bestimmte Anbringen an das Landesverwaltungsgericht Burgenland nachweislich übermittelt werden.
Dazu zählen:
1) Maßnahmenbeschwerden und Verhaltensbeschwerden
2) Vergabebeschwerden und
3) Schriftsätze, die sich auf eine bereits bei der Verwaltungsbehörde eingebrachte Bescheidbeschwerde beziehen. Dies aber nur dann, wenn die Verwaltungsbehörde die Beschwerde dem Landesverwaltungsgericht bereits vorgelegt hat. Solange der Akt bei der Verwaltungsbehörde ist, können nur bei ihr Schriftsätze eingebracht werden. Wird ein Schriftsatz trotzdem beim Landesverwaltungsgericht eingebracht, so wird er vom Gericht auf Gefahr des Absenders an die Verwaltungsbehörde übermittelt.
4) Gesamtbeschwerde gegen Absonderungsbescheid nach Epidemiegesetz 1950

Empfänger


Landesverwaltungsgericht Burgenland
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Telefon: +43 2682 66811

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