Formular für Anbringen an das Landesverwaltungsgericht Burgenland
Mit diesem Formular können nur bestimmte Anbringen an das Landesverwaltungsgericht Burgenland nachweislich übermittelt werden.
Dazu zählen:
- Maßnahmenbeschwerden und Verhaltensbeschwerden
- Vergabebeschwerden
- Schriftsätze, die sich auf eine bereits bei der Verwaltungsbehörde eingebrachte Bescheidbeschwerde beziehen. Dies aber nur dann, wenn die Verwaltungsbehörde die Beschwerde dem Landesverwaltungsgericht bereits vorgelegt hat. Solange der Akt bei der Verwaltungsbehörde ist, können nur bei ihr Schriftsätze eingebracht werden. Wird ein Schriftsatz trotzdem beim Landesverwaltungsgericht eingebracht, so wird er vom Gericht auf Gefahr des Absenders an die Verwaltungsbehörde übermittelt.
Hinweis: In diesem Fall ist im Online-Formular die Angabe von "Bezug zu Aktenzahl" und "Behörde zu Aktenzahl" erforderlich.
- Gesamtbeschwerde gegen Absonderungsbescheid nach Epidemiegesetz 1950
Hinweis: In diesem Fall ist im Online-Formular die Angabe von "Bezug zu Aktenzahl" und "Behörde zu Aktenzahl" erforderlich
Landesverwaltungsgericht Burgenland
Ab 1.1.2014 hat Österreich eine „zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit“. Für jedes Bundesland wurde ein Landesverwaltungsgericht eingerichtet, das die bisherigen Unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern ablöst. Das Landesverwaltungsgericht ist zuständig für alle Landesrechtssachen (wie Naturschutz,- Jagd-, Baurecht, Landesvergaben, Gemeindeangelegenheiten) und solche Bundessachen, die in mittelbarer Bundesverwaltung vom Landeshauptmann oder Bezirksverwaltungsbehörden (wie Gewerbeordnung, Wasserrecht, Abfallwirtschaftsgesetz) besorgt werden. Dazu kommen alle Verwaltungsstrafsachen.
Das Landesverwaltungsgericht Burgenland entscheidet zusammengefasst in folgenden Angelegenheiten:
- Bescheidbeschwerden (in Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung und in Landesrechtssachen)
- Massnahmenbeschwerden
- Säumnisbeschwerden (bisher Devolutionsantrag)
- Weisungsbeschwerden nach Art 81a Abs4 B-VG (Schulbehörden)
- Verhaltensbeschwerden, wenn gesetzlich vorgesehen
- Auftragsvergabenachprüfungen, wenn gesetzlich vorgesehen, wie bisher im Bgld.
- Dienstrechtsbeschwerden öffentl. Bed., wenn gesetzlich vorgesehen
Mehr Information zum Landesverwaltungsgericht Burgenland
Vorteile der nachweislichen Übermittlung
Der erfolgreiche Eingang Ihres Anbringens an das Landesverwaltungsgericht Burgenland wird durch den Formularserver mittels Eingangsbestätigung dokumentiert. Diese enthält unter anderem die exakte Angabe des Eingangszeitpunktes und wird mittels Amtssignatur bestätigt. Dies ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber der Übermittlung von Anbringen mittels Email.
Beilagen zum Anbringen
Sie können Beilagen in Form von elektronischen Dokumenten anschließen (Zulässige Dateiformate für elektronische Beilagen).
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit die Unterlagen per Post zu senden oder bei der Behörde vorzulegen.
Signatur
Das Anbringen kann MIT der Handy-Signatur elektronisch unterschrieben übermittelt werden (Schaltfläche "Signieren & Senden" am Formularende).
Wenn Sie über keine Handy-Signatur verfügen, können Sie das Anbringen auch OHNE Signatur übermitteln (Schaltfläche "Senden" am Formularende).