Vereinsförderung
Wenn es sich beim Antragsteller um einen Verein handelt, dann ist die Vorlage eines aktuellen Vereinsregisterauszuges erforderlich.
Seit Betriebsaufnahme des Zentralen Vereinsregisters (ZVR) steht jedermann die gebührenfreie Abfrage eines normalen Vereinsregisterauszugs eines nach seinem Namen oder seiner ZVR-Zahl bestimmten Vereins (für den keine Auskunftssperre besteht) zur Verfügung: Zentrales Vereinsregister - Internetanfrage
Kontakt für weitere Fragen
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 - EU, Gesellschaft und Förderwesen
Referat Sport und Vereinspflege
Telefon 057 600-2220 und 057-600/2409
Weiterführende Information
Details und Hilfestellung zum Thema Vereine finden Sie auf burgenland.at/vereine.