Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung für das Personenbeförderungsgewerbe
Wann finden Prüfungen statt?
Die Prüfungstermine werden im Mitteilungsblatt der Wirtschaftskammer und im Landesamtsblatt für das Burgenland spätestens 3 Monate vor Beginn der Prüfung kundgemacht. Das Landesamtsblatt liegt bei allen burgenländischen Gemeindeämtern, Magistraten und Bezirkshauptmannschaften auf und ist im Internet unter der Adresse e-government.bgld.gv.at/amtsblatt veröffentlicht.
Wann und wo ist das Ansuchen um Zulassung zur Prüfung einzubringen?
Das Ansuchen um Zulassung zur fachlichen Eignungsprüfung hat der Prüfungswerber bis spätestens sechs Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin beim Amt der Bgld. Landesregierung, Abteilung 2 - Hauptreferat Wirtschaft, Anlagen und rechtliche Angelegenheiten des Tourismus, 7000 Eisenstadt, einzubringen.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 2 - Landesplanung, Gemeinden und Wirtschaft
Kontakt: Veli Can, Tel.Nr. 057 600-2547
Beilagen zum Ansuchen
Die Beilagen können in Form von elektronischen Dateien dem Online-Formular angeschlossen werden. Siehe Liste der zulässigen Dateiformate
Es besteht auch die Möglichkeit die Unterlagen per Post zu senden oder bei der Behörde vorzulegen.
Liste der erforderlichen Beilagen
- die dem Nachweis des Vor- und Familiennamens dienenden Urkunden (Geburts- und Heiratsurkunde bzw. Meldebestätigung)
- der Nachweis über die Entrichtung der Prüfungsgebühr (Einzahlungsbestätigung)
- diverse Abschlusszeugnisse, Diplome (HAK, Hasch, HTBLA, Studienabschlüsse, Unternehmerprüfungszeugnis, Lehrabschlussprüfungszeugnisse in kaufmännischen Bereichen etc.)
(das heißt, bei entsprechendem schulischen Nachweis können dem/der Prüfungswerber/in Teile der in der Verordnung festgelegten Sachgebiete sowohl der schriftlichen als auch der mündlichen Prüfung erlassen werden)